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Mit dem Blower Door Test wird der Nachweis über die Luftdichtheit der Gebäudehülle erbracht.
In der Rohbauphase dient diese Prüfung als Qualitätssicherung um Schäden zu verhindern.
Die Qualitätskontrolle ist besonders bei Niedrigstenergiehäusern, Passivhäusern und Lüftungsanlagen Voraussetzung für die Erlangung von Fördermitteln.
Auch kann das Blower Door Verfahren angewendet werden um mögliche Ursachen für Bauschäden, Schimmelbildung, Feuchteschäden, Zugerscheinungen, Energieverluste, etc.. aufzuklären.
Dies wird am Besten in Verbindung mit einer Thermografiemessung durchgeführt.
Auch können wir am Gebäude, bei auftretenden Leckagen, mit Nebelgeräten die Mängel sichtbar machen. Hierzu bieten wir die Möglichkeit einer Großflächenvernebelung oder nur örtlich mit kleinen mobilen Geräten.
Wir messen von kleinen Räumen, wie Reinräume, gasdichte Räume bis hin zur großvolumigen Industriehalle.
Fragen Sie nach wir machen Ihnen gerne ein Angebot!
Auch sind wir als gerichtsachverständige im Fachbereich 20.02 Bauphysik für Blower Door Messungen zertifiziert.
Hier geht es zu unseren Eintrag, in der Liste der Gerichtssachverständigen.
Der Blower Door Test – oder auch Differenzdruck-Messung genannt, dient der Prüfung der Luftwechselrate und Ortung von Leckagen von Gebäuden, und ist ein genormtes Verfahren entsprechend der ÖNORM EN ISO 9972.
Das Verfahren ist dafür vorgesehen die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle oder Gebäudeteilen zu charakterisieren.
Zum Beispiel. für:,…
Die Messung darf daher nur von fachkundigen und befugten Personen, mit entsprechender Gewerbeberechtigung durchgeführt werden.
Hierbei ist auf dem Fachgebiet der Differenzdruckmessung eine zertifizierte Person nach ISO 20807 vorzuziehen.
Wobei ein n50 von 3,0 pro Stunde nicht überschritten werden darf!
Wird eine mechanisch betriebene Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung eingebaut, darf die Luftwechselrate n50 den Wert 1,5 pro Stunde nicht überschreiten!
Die Luftwechselrate beschreibt den Zustand des Objektes und zeigt auf, wie oft sich das gesamte Volumen des Gebäudes in einer Stunde bei genormten Unter- bzw. Überdruck austauscht.
z.B. Ein n50 von 3,0 heißt à 3x in einer Stunde wird das gesamte Innvolumen bei 50 Pascal Luftdruck (Winddruck) ausgetauscht!
Ziel ist es, gerade bei NEUBAU diese Werte erheblich zu unterschreiten, anzustreben wäre hierbei ein n50 unter 1,0.
Aufgrund einer „luftundurchlässigeren“ Gebäudehülle werden Heizkosten und Energie gespart und schadenspotenziale von eintretender Feuchtigkeit in das Bauteil vermieden.
Luftdicht ist nicht gleich Diffusionsdicht, der Bauteil bleibt entsprechend seiner Anforderungen und bauphysikalischen Eigenschaften unverändert.
Die viel zitierte „atmende Wand“, existiert nicht!
Vielmehr ist dies ein Trugschluss einer nicht funktionierenden Gebäudehülle.
Diese Qualitätskontrolle insbesondere bei Passivhäusern, Niedrigstenergiehäusern und Objekten mit Wohnungslüftungsanlagen ist Voraussetzung, für das Erlangen von erhöhten Fördermitteln und auch ein Mindestmaß, um die richtige Funktion der Systemtechnik zu gewährleisten.
Es werden unkontrollierte Lüftungswärmeverluste vermieden, des Weiteren bietet eine entsprechend optimierte Gebäudehülle einen hohen Schutz gegen Feuchte-, und Schimmelschäden durch konvektiv eingetragene Feuchtigkeit, und verhindert Zugerscheinungen und Lärmeintrag durch Fugen.
Auch können Schutzeinrichtungen für Brand- und Gasschutz oder Reinräume auf ihre Funktion geprüft werden.
Durch Erzeugung von Über- bzw. Unterdruck wird die Luftdichtheit in dem prüfenden Objekt in Folge der nachströmenden Luft gemessen.
Aus den Messergebnissen ergibt sich die Luftwechselrate n50, über eine vorangegangene Leckagensuche können die eventuell vorliegenden Auffälligkeiten entsprechend untersucht optimiert und dokumentiert werden.
Hierbei kann nach der vorgezogenen Kontrollmessung (Rohbau) noch optimiert und nachgearbeitet werden. Wobei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Messung im Nutzungszustand nach Verfahren 1 (Abschlussmessung) nur noch sekundäre Leckagen festgestellt werden können.
Eine nachträgliche Verbesserung oder Optimierung ist hierbei nicht oder nur mit erhöhten Aufwänden möglich.
Ruholding 36, 4794 Kopfing im Innkreis
Telefon: +43 (0) 7763 20248
Handy: +43 (0) 650 6043018
E-Mail: office[@]ebk.or.at
Montag – Donnerstag:
7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag:
7.30 – 13.30 Uhr
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