Die Baustellenkoordination ist für den Bauherrn gesetzlich vorgeschrieben und im BauKG seit 1999 geregelt!
Dieses Gesetz dient nicht nur der Sicherheit der Arbeitnehmer, sondern hilft auch Kosten für Arbeitssicherheit zu optimieren.
Der Bauherr kann jedoch seine Verpflichtungen des BauKG und des Arbeitsschutzgesetzes (ASchG) an eine fachkundige Person mit dessen schriftlicher Zustimmung übertragen.
Reibungsloser Ablauf für mehr Effizienz!
Primär gliedert sich das BauKG in zwei Teilbereichen.
Zum ersten auf den Planungskoordinator, der bereits in der frühen Planungsphase einzubinden ist. Dieser hat die Grundsätze der Gefahrenverhütung lt. ASchG umzusetzen, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe Plan) auszuarbeiten und die Unterlagen für spätere Arbeiten zu erstellen.
Der zweite Teilbereich umfasst den Baustellenkoordinator, dieser muss spätestens bei Auftragsvergabe bestellt sein. Die Aufgaben umfassen, die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG einzuhalten. Weiters die am Bau befindlichen Firmen in der Umsetzung des SiGe -Plans zu unterstützen, diesen umzusetzen und die Unterlagen gemäß Baufortschritt anzupassen. Auch sind eventuelle Missstände unverzüglich zu melden!
Der Baukoordinator hat hierbei keine Weisungsbefugnis, jedoch kann er sich an das zuständige Arbeitsinspektorat wenden!
Wir von EBK Engineering & Baumanagement, übernehmen für Sie diese Aufgabe und gewährleisten einen erfolgreichen Baubetrieb!